(VOB Teil A § 16d, Wertung )
Bei der Vergabe von Aufträgen für Lärmschutzwände spielt die Wirtschaftlichkeit eine zentrale Rolle. Die Wirtschaftlichkeit eines Produktes wird von verschiedenen Kenngrößen bestimmt, nicht allein
der Anschaffungspreis entscheidet.
In eine klassische Kosten-Nutzen-Analyse fließen sämtliche Kosten für den gesamten Lebenszyklus ein. Dazu zählen auch Unterhalt, Entsorgung, Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Energieeffizienz.
In der VOB (Fassung von 2016) Teil A § 16d, Wertung, heißt es:
3. „In die engere Wahl kommen nur solche Angebote, die unter Berücksichtigung rationellen Baubetriebs und sparsamer Wirtschaftsführung eine einwandfreie Ausführung einschließlich Haftung für
Mängelansprüche erwarten lassen.
Unter diesen Angeboten soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte, wie z.B. Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit,
Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausführungsfrist als das wirtschaftlichste erscheint. Der niedrigste Angebotspreis allein
ist nicht entscheidend.“ […]
„Bei der Wertung der Angebote dürfen nur Kriterien und deren Gewichtung berücksichtigt werden, die in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen genannt sind“. […]
Wertungsmatrix: Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. und das Schweizer Modell:
Kosten 70 %
Technische Qualität 20 %
funktionale Dauerhaftigkeit 10 %